Am 27.2. haben sich rund fünfzig Personen auf der Bühne der MZA eingefunden. Das zeigt, dass das Thema Richtplananpassung die Bevölkerung von Wald stark beschäftigt. Als Gast konnte Herr Markus Fäh, Amtsleiter Amt Raum und Wald, begrüsst werden.
Die Begrüssung zur Versammlung machte Gemeindepräsidentin Marlis Hörler Böhi. Einen kurzen Einspann zum Themen-Abend erfolgte durch Gemeinderätin Eva Helg Waidelich. Sie erläuterte, worum es bei der Richtplananpassung grundsätzlich geht und betonte, dass Energiegewinnung mit Verantwortung zu tun habe, der wir uns nicht entziehen können. Das ist auch der Grund, weshalb in der Wanze Nr. 4 ein ausgearbeiteter Umfragebogen beiliege. Die Auswertung des Fragebogens und die Ergebnisse der DialogVeranstaltung ermöglichen dem Gemeinderat, sich ein Bild darüber zu verschaffen, welche Haltung die Bevölkerung gegenüber der Thematik einnimmt.
Über den politischen Mitwirkungsprozess referierte Herr Fäh. Seine Erklärungen basierten auf der Broschüre «Windenergie» des Kantons AR; die Folien dieser Präsentation können unter folgender Adresse im Internet abgerufen werden:
Herr Fäh betonte, dass der Kanton auf keinen Fall selbst ein Projekt für Windkraftanlagen an die Hand nehmen werde. Vom Kanton werden nur die raumplanerischen Grundlagen erarbeitet, damit allfällige Investoren eine Anlage planen können.
Nachdem Christian Frehner die Eignungsgebiete Gstalden, Honegg und Suruggen anhand eigener Fotos und Überlegungen kommentiert hatte, moderierte Richard Weiss den abschliessenden Teil der Veranstaltung, wobei an den vorbereiteten Tischen in einer 30 Minuten dauernden Gruppenarbeit folgende Fragestellungen diskutiert wurden:
- Wie steht ihr zu Windenergienutzung im Appenzellerland?
- Was bewegt euch im Zusammenhang mit der Richtplananpassung am meisten und wo soll der Gemeinderat aktiv werden?
Trotz kurzer Zeitspanne zwischen Veranstaltung (27.2.), Auswertungssitzung (29.2.) und Redaktionsschluss der WANZE (1.3.) haben wir uns bemüht, die an der Veranstaltung schriftlich formulierten Fragen nach bestem Gewissen und Wissen kurz zu beantworten. Beginnen wollen wir mit ein paar Aussagen.
(Zur Leseart: In Klammern sind die Anzahl der Nennungen, kursiv die Bemerkungen der Arbeitsgruppe.)
- Wald ist ungeeignet für Windparks, weil bedingt durch den Streusiedlungscharakter die Windräder nicht in einem genügend grossen Abstand gebaut werden können, und weil zu grosse Windgeschwindigkeitsschwankungen vorherrschen, weswegen der Betrieb nur unregelmässig sein kann und die Kosten-Nutzen-Rechnung negativ sein wird.
- Gstalden und Honegg nicht im Richtplan implementieren, + Suruggen?
- (2) Für Wald und deren Bewohner*innen ist die Landschaft und deren Schutz zentral, das zeigt die Umfrage einer MA-Arbeit deutlich.
- Der Kanton schreibt sich gerne auf die Fahne: Appenzellerland: Erhaltenswürdige Landschaft, Stolz auf Streusiedlungen …
Die vom Kanton beschrieben Grundsätze der Planung im Baugesetz im Artikel 5 und 8 aus dem Jahre 2003 (Stand Januar 2018) sind wenig kompatibel mit der jetzigen Haltung des Regierungsrates.
- Die Gemeinde soll direkt von den Anlagen profitieren können.
Das würde dann in privatrechtlichen Verträgen festgehalten werden müssen.
- 2/5 Personen sind total gegen den Bau von Windrädern, 3/5 für einen moderaten Ausbau.
- Der Ausbau von PV-Anlagen wird im Kanton AR an gewissen Orten (z.B. Südwand in Landwirtschaftsschutzzone) behindert; diese Haltung ist schwer nachvollziehbar und ist diametral zum Ausbau erneuerbarer Energien.
Fragen
(4) Was unternimmt die Gemeinde bezüglich Quellen (gemeindeeigene und private)?
Seit längerem untersucht eine externe Firma monatlich rund ums Gebiet Honegg-Oberfeld diverse Quellen bezüglich Schüttung und Wasserqualität (es geht um die geplante Anlage auf dem Gemeindegebiet Oberegg AI). Sobald ein konkretes Windkraft-Bauprojekt vorliegt, wird der Gemeinderat Wald die Interessen der gemeindeeigenen Wasserversorgung im Quellgebiet Loch konkret wahrnehmen, um bei einer Beeinträchtigung Schadenersatz zu fordern.
(2) Wie beeinflussen Windparks den Tourismus?
Hier wäre es wichtig, dass Ziele für die Landschaftsschutzzone, die Naherholung und des vorhandenen Wildrückzuggebiets formuliert werden. – Eine Beantwortung dieser Frage basiert auf Vermutungen. Im Freiburgischen zum Beispiel wurden Warntafeln aufgestellt und die Wanderer wurden gebeten, nicht zu nahe (500 m) an die Windräder heranzutreten. Inwieweit in der Tourismuszone Scheidweg – Tanne – St. Anton die Rundum-Aussicht höher gewichtet wird als der Anblick von Windrädern, wird sich zeigen.
Sind die effektiven Winddaten abrufbar?
Wetterstationen wie meteo search zeigen 3 mal pro Stunde die Windgeschwindigkeiten bei den wenige Meter hohen Wetterstationen auf; für Wald gilt jene von St. Gallen, und diese Werte weichen oft von der eigenen Wahrnehmung ab. Die Messung der eigentlichen Windleistung auf rund 130 m Nabenhöhe ist dann Sache eines möglichen Inverstors.
Warum hat der Gemeinderat noch keine Mindestabstände ins Baureglement aufgenommen?
Für die Beantwortung dieser Frage ist der Gemeinderat zuständig. Das jetzige Baureglement von 2008 wurde in einer Zeit verabschiedet, in der Windräder noch nicht angedacht wurden. Ein überarbeitetes BR müsste erst von der Gemeinde und dann vom Regierungsrat abgesegnet werden. Gemäss Artikel 11 des kant. Baugesetzes würden diese dann im kantonalen Sonderschutzplan festgehalten.
Wie hoch ist der Verlust an Waldfläche (inkl. Zufahrtswege) in Quadratmeter?
Dazu kann zum jetzigen Zeitpunkt keine verlässliche Aussage gemacht werden. Dies würde dann auf Stufe Sondernutzungsplanung geklärt werden. Rodungsgesuche werden vom Kanton genehmigt.
Erträgt das Appenzellerland grundsätzlich Windräder in dieser schutzwürdigen Landschaft?
Die Beantwortung dieser Frage «liegt sehr im Auge des Betrachtenden». Der Regierungsrat scheint diese Frage zu bejahen.
Kann man die Eignungsgebiete nochmals in Frage stellen?
Solange das Mitwirkungsverfahren und das Vernehmlassungsverfahren läuft und der Kantonsrat noch nicht abschliessend darüber entschieden hat, ist eine Beeinflussung möglich. Dies ist abhängig von der Anzahl und von schlüssigen Begründungen der Mitwirkungseingaben seitens Privatpersonen, Gemeinden und Organisationen.
Einschränkung der Volksrechte – Baubewilligungen ausserhalb Bauzone S3 ist selbst für kleine Bauten schwierig.
Im Zuge der Richtplananpassung könnte dies grundsätzlich ermöglicht und dann entsprechend in der Nutzungsplanung umgesetzt werden. Wie bereits oben beschrieben, hat das Volk das Recht auf Vernehmlassung und Mitwirkung. Wenn der Kantonsrat diese Anträge dann doch bewilligt, ist das ein vereinbarter demokratischer Prozess und Entscheid.
Wie lautet die Kosten-Nutzungsanalyse, wie realistisch ist der Stromertrag pro Standort?
Diese Frage kann jetzt nicht beantwortet werden, denn der Stromertrag unterliegt zu vielen jetzt noch unbekannten Parametern.
Kann ein Windkraftwerk auf einem Grundstück gebaut werden, welches Eigentum der Gemeinde Wald ist?
Die Hoheit liegt beim Kanton, wenn aber die Gemeinde nicht einverstanden ist: Nein.
Wir, die Arbeitsgruppe Windenergie (zu der nebst Eva Helg, Richard Weiss und Christian Frehner auch noch Claudia Schaffner und Dani Welz gehören), dankt Ihnen allen für das zahlreiche Erscheinen und die angeregte, konstruktive Diskussion.