Sozialamt

Das Sozialamt ist für die persönliche und materielle Hilfe an Bedürftigen zuständig. Die Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen, fördert nach Möglichkeit ihre wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und gewährleistet die soziale Integration. Sie bezweckt, Notlagen zu verhüten und zu beheben. Die Sozialhilfe kommt jedoch erst zum Tragen, wenn die bedürftige Person ihre Notlage nicht selbst oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln von leistungspflichtigen Dritten (Sozialversicherungen, Verwandtenunterstützung, etc.) oder aus freiwillig geleisteten Mitteln von Dritten beheben kann.

  • Betreuung und Beratung in persönlichen und finanziellen Fragen
  • Abklärung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
  • Finanzielle Unterstützung genäss den SKOS-Richtlinien
  • Abklärung von geeigneten Massnahmen zur sozialen und beruflichen Integration
  • Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten



Dorf 37
9044 Wald AR

Lina Graf
Tel. +41 (0)71 877 29 34
Mail

Montag 08.00 - 11.30 Uhr 
Donnerstag 08.00 - 11.30 Uhr