Politik

Politik

Von der Politik sind nicht nur alle Einwohnerinnen und Einwohner betroffen, es sind auch Alle aufgerufen, sich aktiv am politischen Leben zu beteiligen. Die politischen Strukturen, aber auch die demokratischen Spielregeln sehen vor, dass sich die Bevölkerung aktiv bei der Gestaltung des öffentlichen Lebens beteiligt.

Soll ein Gemeinwesen funktionieren, muss es sich zudem auf Strukturen abstützen können. Es braucht Gesetze und Vorschriften, die das Zusammenleben regeln. Allerdings sollte sich das Mass nach dem Prinzip «so viel wie notwendig – so wenig wie möglich» orientieren.
Die Gemeindeordnung bestimmt die Organisation der Behörden und Verwaltung, Aufgaben und Befugnisse der Organe sowie die Mitwirkungsrechte der Stimmberechtigten in der Gemeinde Wald im Rahmen von Verfassung und Gesetz.

Die Stimmberechtigten üben ihre Rechte an der Urne aus. Die Gemeindeordnung sieht verschiedene Mitwirkungsrechte vor. Zur Information kann der Gemeinderat, besonders im Hinblick auf Abstimmungen und Wahlen, öffentliche Orientierungsversammlungen durchführen. Im Appenzellerland existiert nur in Herisau ein Gemeindeparlament (Legislative). In allen anderen Dörfern kann die Bevölkerung oder der Gemeinderat die Aufgaben und Möglichkeiten der Legislative wahrnehmen.

Die Aufgaben der Exekutive obliegen dem Gemeinderat und den Kommissionen. Durch die Mitwirkung vieler Einwohnerinnen und Einwohner ist die Vertretung einer breiten Bevölkerungsschicht gegeben. Der Gemeinderat schätzt es, wenn sich interessierte Personen bei Vakanzen für ein Amt zur Verfügung stellen und sich für die Mitarbeit in einer Kommission melden.

Der Gemeinderat Wald besteht aus 7 Ratsmitgliedern und arbeitet nach dem Ressortsystem. Er vollzieht die Beschlüsse der Stimmberechtigten und entscheidet im Rahmen seiner Kompetenz über die laufenden Geschäfte. Die Ressorts sind vorberatendes Organ des Gemeinderates, ausgestattet mit den notwendigen Kompetenzen. Die regionale Zusammenarbeit hat im Appenzeller Vorderland seit vielen Jahren eine grosse Bedeutung. In verschiedensten Bereichen (z.B. Pflegeheim / Forstwirtschaft) werden Aufgaben gemeinsam wahrgenommen.

Gemeinderat und Gemeindeverwaltung sind gerne bereit, weitere Fragen zu beantworten.

Gemeinderäte

Gemeindepräsidentin

Hörler Böhi Marlis

071 877 29 43
Vize-Gemeindepräsidentin

Welz Enza

071 877 33 35
Gemeinderat

Fry Thomas

071 877 10 63
Gemeinderat

Frehner Christian

071 344 46 90
Gemeinderätin

Helg Waidelich Eva

071 877 13 72
Gemeinderat

Schüpbach Andreas

071 525 03 85
Gemeinderat

Weiss Richard

071 558 26 12
Gemeindeschreiberin

Kessler Madeleine

071 877 11 72

Kantonsrat

2019 Duelli Fabienne, Grund 525 071 890 03 18

Kommissionen und Delegationen

Alle Kommissionen und Delegationen von Wald finden Sie im aktuellen Behördenverzeichnis im Online-Schalter.

Abstimmungen und Wahlen

Im Archiv finden Sie alle vergangenen Abstimmungen.

Urnenstandort:
Gemeindekanzlei, Dorf 37, 9044 Wald AR

Urnen Öffnungszeiten:
Mittwoch, Donnerstag und Freitag während den ordentlichen Bürozeiten
Samstag, 08.00 bis 10.00 Uhr
Sonntag, 09.00 bis 11.00 Uhr

Hinweis:
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ar.ch und des Bundes unter www.admin.ch.

Bedingungen / Voraussetzungen:
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben, können Sie ein Duplikat des Stimmausweises bei der Gemeinde verlangen. Das Duplikat können Sie beim Stimmregister persönlich abholen. Dabei ist der Schriftenempfangsschein oder ein Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitzubringen.

Brieflich abstimmen:
Jede stimmberechtigte Person kann ihre Stimme anstatt persönlich an der Urne auch brieflich abgeben. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Abstimmungsmaterials zulässig.
Wer brieflich stimmen will, legt die Stimmzettel in das dafür bestimmte Stimmkuvert und legt dieses zusammen mit der Stimmausweiskarte in den Umschlag «Stimm- und Wahlunterlagen», der verschlossen zurückzusenden ist. Der Umschlag kann portofrei der Post übergeben oder in den Briefkasten der Gemeindekanzlei eingeworfen werden. Die Diskretion bleibt absolut gewahrt. Für Auslandschweizer gelten besondere Bestimmungen. Die briefliche Stimmabgabe muss bis spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urne bei der Gemeinde eintreffen.

Kontakt:
madeleine.kessler@wald.ar.ch

Ausländerstimmrecht

1999 führte die Gemeinde  Wald AR als erste Deutschschweizer Gemeinde für die ortsansässigen Ausländerinnen und Ausländer das Stimm- und Wahlrecht auf kommunaler Ebene ein. Möglich wurde dies mit der Totalrevision der Ausserrhoder Kantonsverfassung im Jahr 1996.

In der Gemeinde wohnhafte ausländische Staatsangehörige erhalten das kommunale Stimm- und Wahlrecht, sofern sie seit 10 Jahren in der Schweiz und davon seit 5 Jahren im Kanton wohnen und dem Gemeinderat Wald AR ein entsprechendes Begehren stellen.