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Mitteilungen des Gemeinderates

Aus der November-Sitzung

 

Leistungsvereinbarung mit Pro Senectute

Neue Entschädigungsmodelle des BSV (Bundesamts für Sozialversicherungen), führen zu tieferen Beiträgen an die Organisation. Um die Dienstleistungen von Pro Senectute auch in Zukunft sicherstellen zu können, ist es notwendig die Aufgaben und Entschädigungen neu zu regeln. Es konnte eine Vereinbarung ausgearbeitet werden, die die Zuständigkeiten und die finanzielle Aufteilung zwischen dem Kanton und der Gemeinden klärt. Der Gemeinderat genehmigte die Vereinbarung, der höhere Beitrag an Pro Senectute ist im Voranschlag 2024 enthalten.


Reglement Abstimmungsbüro

Die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler werden vom Gemeinderat gewählt, der Vorsitz liegt von Amtes wegen bei der Gemeindeschreiberin. Das Büro nimmt bei Abstimmungen eine wichtige Aufgabe wahr, das genehmigte Reglement regelt Modalitäten.


Belegung von Räumen in der MZA, Schule, Kanzlei

Wald ist ein vitales Dorf mit aktiven Vereinen und reichem kulturellem Angebot. Räume der Schule und der MZA werden gerne für Veranstaltungen und Sitzungen belegt. Die Belegungsdichte macht es notwendig Instrumente und einen Planungsprozess - Raumreservationen zu definieren. Bei Aktivitäten, die regelmässig stattfinden, wird die Planung einmal jährlich nachgefragt. Für alle anderen Anlässe und Sitzungen können Räume mittels Reservationsformular gemeldet werden. Für Organisationen und Vereine der Gemeinde bleiben die Konditionen für die Belegung der Räume unverändert. Anfragen über die Verfügbarkeit sind möglich beim Hauswart, der Gemeindeschreiberin oder dem Schulsekretariat.


Planung und Bewilligung von Anlässen

Öffentliche Veranstaltungen, organisiert von Vereinen oder von Privaten bedürfen, unabhängig davon ob Räume der Gemeinde benötigt werden, eine Bewilligung der Gemeinde. Um die Organisatoren zu unterstützen wurde eine Planungs- und Bewilligungsgrundlage erarbeitet, die auch relevante Informationen und Kontaktadressen enthält. Eine frühzeitige Planung verhindert unliebsame Überraschungen – darum reichen Sie das ausgefüllte Formular frühzeitig bei der Gemeinde ein. Für Organisationen und Vereine der Gemeinde ist der Bewilligungsprozess kostenlos.

Ziel ist, dass beide Instrumente bis Anfang 2024 eingeführt und eingesetzt sind. Die Dokumente stehen, zusammen mit weiteren Unterlagen, auf der Website digital zur Verfügung. www.wald.ar.ch/verwaltung/downloadcenter/


Register der Sammlungen von Personendaten

Der Gemeinderat hat das zentrale Register der Statistiken und Datensammlungen von Personendaten gemäss Art. 18 des Datenschutzgesetzes (bGS 146.1) genehmigt. Dieses muss jährlich aktualisiert und publiziert werden.

Seit der letzten Aktualisierung hat sich in der Gemeinde Wald registermässig nichts verändert. Das Register ist auf unserer Homepage aufgeschaltet.