News

Erlass Verkehrsbeschränkungen

Neusignalisation Einlenker Gruenholz

Die Gemeinde hat im Zusammenhang mit der Sanierung der Flurgenossenschaft Gruenholz mit Zustimmung der Kantonspolizei Appenzell A.Rh. im Sinne von Art. 15 Abs. 1 des Strassengesetzes (StrG) und Art. 10 Abs. 1 der Strassenverordnung (StrV) folgende Verkehrsbeschränkungen (Signale/ Bodenmarkierungen) erlassen:

"Abbiegen nach rechts verboten" und "Abbiegen nach links verboten" mit dem Zusatztext "ausgenommen Fahrrad/Motorfahrrad" und "Kein Vortritt" mit der ergänzenden Angabe "Distanztafel 20 m" mit den Bodenmarkierungen "Wartelinie" und "Führungslinie im Anschluss an Wartelinie", in 9044 Wald, Güterstrasse Gruenholz, Liegenschaft 41 und 43

 

Es werden folgende Signale und Markierungen verwendet:

Signal Nr. 2.42 (Abbiegen nach rechts verboten),  Zusatztext ausgenommen Motorfahrrad (Signal Nr. 5.30) und Fahrrad (Signal Nr. 5.31)

Signal Nr. 2.43 (Abbiegen nach links verboten), Zusatztext ausgenommen Motorfahrrad (Signal Nr. 5.30) und Fahrrad (Signal Nr. 5.31)

Signal Nr. 3.02 (Kein Vortritt), Ergänzende Angabe 5.01 (Distanztafel 20 m)

Markierungen 6.13 (Wartelinie), 6.16.1 (Führungslinie im Anschluss an Wartelinie)

 

Gegen die neue Signalisation kann nach Art. 10 Strassenverordnung innert 20 Tagen, schriftlich beim Gemeinderat Wald AR, Dor 37, 9044 Wald AR, Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist mit einem bestimmten und begründeten Begehren zu versehen.

Der Signalisationsplan kann während der Auflagefrist vom 16. Juni 2025 bis 5. Juli 2025 im Vorraum der Gemeindekanzlei Wald AR oder auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.

 

Signalisationsplan Einlenker Gruenholz