Gemeinderichtplan
Die Arbeiten für die neue Gemeinderichtplanung wurden unter der Leitung von Edith Beeler im November 2020 aufgenommen. Ein Dossier, an dem viele Expertinnen und Experten und verantwortliche aus der Gemeinde mitgearbeitet haben, insbesondere die Mitglieder der Raumplanungskommission. Herzlichen Dank für das grosse Engagement und die vielen geleisteten Stunden.
Nachdem der Regierungsrat die Grundlagen am 19.12.2023 genehmigte, konnten diese vom Gemeinderat am 12.2.2024 in Kraft gesetzt werden. Die Gemeinderichtplanung umfasst nachstehende Dokumente:
- Plan 1:5`000 vom 25. September 2023
- Richtplantext vom 25. September 2023
- Planungsbericht, Richtplantext vom 25. September 2023
- Strategie Siedlungsentwicklung nach innen, Entwick- lungskonzept vom 25. September 2023
- Gemeinderichtplan "Fuss- und Wanderwege"
Damit diese Grundlagen in der Praxis anwendbar sind, müssen Zonenplan, Baureglement usw. überarbeitet werden. Diese Aufgaben werden nun angegangen.
Vernehmlassung; Gesetz über eGovernment und Informatik, Teilrevision
Die Revision sieht vor, einzelne Organisationen ganz oder teilweise aus der Verpflichtung mit ARI zu arbeiten, entlassen zu können. Wird die Organisation verkleinert, verteilen sich gewisse Fixkosten auf weniger Nutzer, was zu höheren Kosten führen könnte, was nicht im Sinne der Gemeinden wäre.
Der Gemeinderat schliesst sich der entsprechenden Einschätzung der Gemeindepräsidentenkonferenz an und wird die Antwort entsprechend einreichen.
Bewilligung von Anlässen in der Gemeinde
Aufgrund verschiedener Rückmeldungen sah sich der Gemeinderat veranlasst das Formular und den Prozess zu überdenken. Entstanden sind eine Checkliste und ein Anmeldeformular. Auf Basis dieser Informationen kann die Gemeinde bei Bedarf zusätzliche Informationen oder Konzepte anfordern. Die Unterlagen sind auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet.
Was ist ein öffentlicher Anlass: Ein öffentlicher Anlass ist eine Veranstaltung in der Gemeinde Wald am welchem grundsätzlich alle willkommen sind. Dieser kann von einer Organisation, einem Verein oder Privatpersonen organisiert werden und im öffentlichen oder privaten Raum stattfinden. Dies unabhängig davon, ob eine Anmeldung notwendig ist, ein Eintritt erhoben oder eine Kollekte durchgeführt wird (kirchliche Anlässe sind von der Meldepflicht ausgenommen).
Veranstaltungen, die ethische, religiöse oder gendersensible Grundsätze verletzen oder einen extremistischen Hintergrund haben, können nicht bewilligt werden.
Stellplatz für den Bühnen-Wagen
Der Gemeinderat hat genehmigt, dass der Bühnen-Wagen der IG-Wald vorübergehend auf dem Parkplatz beim Sportplatz abgestellt werden kann. Dies befristet bis Mitte März oder längstens bis der Betrieb auf dem Begegnungs- und Sportplatz oder die Bauarbeiten an der Strasse wiederaufgenommen werden.