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Fakultatives Referendum

Teilzonenplan Auszonungen / Teilaufhebung Quartierplan Hölzli

Fakultatives Referendum

Gemäss dem revidierten kantonalen verfügt die Gemeinde Wald über eine zu grosse Bauzone und ist angewiesen, die Bauzonenreserve um mindestens 0.8 ha zu reduzieren. Die überarbeitete Planung wurde vom Gemeinderat und dem Planungsamt des Kantons genehmigt. Die öffentliche Auflage dauerte vom 20. November bis 19. Dezember 2023, worauf Einsprachen zu bearbeiten waren. Der Gemeinderat hat beide Planungsdokumente am 18. November 2024 ins fakultative Referendum verabschiedet. Die Referendumsfrist dauert vom 29. November bis am 28. Dezember 2024. Wird das fakultative Referendum ergriffen, folgt eine Abstimmung an der Urne. Gemeindeordnung, Art. 9 / es müssen mind. 30 Stimmberechtigte (Vorname, Name, Geb.-Datum, Adresse und Unterschrift) das Referendum schriftlich einreichen.

Die Planungsberichte und Pläne sind auf der Kanzlei zur Einsicht aufgelegt und auf der Website aufgeschaltet. Ergänzend ist in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro eine Sprechstunde geplant.

 

Sprechstunde zum Fakultatifen Referendum: Mittwoch, 11.12.2024, 17 - 19 Uhr, MZA-Amtszimmer

 

Teilaufhebung QP Allee-Hölzli Plan mit SBV 08.11.2024

Teilaufhebung QP Allee-Hölzli Planungsbericht 08.11.2024

TZP Auszonung Planübersicht 08.11.2024

TZP Auszonung Planungsbericht 08.11.2024