Liebe Einwohnerinnen und Einwohner
Mit Ihrer Stimme haben Sie die Kantonsrätin, die Mitglieder der GPK und die bisherigen Mitglieder des Gemeinderates, die sich wieder zur Verfügung stellten, bestätigt. Vielen Dank für Ihr Vertrauen. Die detaillierten Zahlen entnehmen Sie dem Abstimmungsprotokoll.
Für den vakanten Sitz im Gemeinderat wurde keine Nachfolge gewählt. Herr Richard Weiss konnte im ersten Wahlgang das absolute Mehr nicht erreichen. Der zweite Wahlgang findet am 14. Mai 2023 statt, sofern das Geschäft nicht in einer stillen Wahl entschieden wird. Wer am zweiten Wahlgang teilnehmen möchte, muss sich bis spätestens am Mittwoch, 10. Mai auf der Gemeindekanzlei anmelden.
Auszug aus dem Gesetz über die politischen Rechte:
Art. 39 *
Besondere Bestimmungen über die Wahlen
a) erforderliches Mehr
1 Gewählt ist, wer das absolute Mehr der gültigen Stimmen erreicht. Dabei wird die Gesamtzahl der gültigen Kandidatenstimmen durch die Zahl der zu wählenden Behördenmitglieder geteilt und das Ergebnis halbiert; die nächsthöhere ganze Zahl bildet das absolute Mehr. Haben mehr Kandidaten oder Kandidatinnen, als Behördenmitglieder zu wählen sind, das absolute Mehr erreicht, so ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhalten hat. Wird das absolute Mehr nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt, bei welchem das relative Mehr entscheidet; neue Wahlvorschläge sind zulässig. Bei Stimmengleichheit ist ein weiterer Wahlgang durchzuführen.
2 Wer am zweiten Wahlgang teilnehmen will, hat dies bis spätestens am Mittwoch nach dem ersten Wahlgang der Gemeindekanzlei mitzuteilen.
3 Stehen im zweiten Wahlgang gleich viele Kandidaten oder Kandidatinnen zur Wahl, wie Behördenmitglieder zu wählen sind, so gelten die zur Wahl stehenden Personen ohne Wahlakt als gewählt.