Bestattungsamt
Ist eine Person in einem Spital, einer Klinik oder einem Heim verstorben, erfolgt die Todesmeldung an das zuständige Zivilstandsamt direkt durch die Verwaltung des Spitals, der Klinik oder des Heims.
Verstirbt eine Person zu Hause, ist zuerst der Arzt zu benachrichtigen. Dieser muss den Tod bestätigen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen. Die Angehörigen von in Wald AR wohnhaft gewesenen Verstorbenen werden gebeten, sich beim Bestattungsamt zu melden. Mitzubringen sind die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (wenn zu Hause verstorben). In Absprache mit den Angehörigen wird die Bestattungsart bestimmt (Kremation oder Erdbestattung) und die Termine für die Beisetzung und Abdankung festgelegt. Gleichzeitig können weitere Fragen der Angehörigen beantwortet werden.Auf der Webseite vom Bestattungsdienst Vorderland finden Sie weitere Informationen und Hilfestellungen bei allen Fragen rund um eine Bestattung.
Adresse
Dorf 37
9044 Wald AR
Kontakt
Karin Meier
Tel. +41 (0)71 877 29 87
Mail karin.meier@wald.ar.ch
Erreichbarkeit
Montag | 08.00 - 11.30 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag bis Freitag | 08.00 - 11.30 Uhr |
Auf Wunsch können auch Termine ausserhalb dieser Schalterstunden vereinbart werden.