Ausländerstimmrecht

1999 führte die Gemeinde  Wald AR als erste Deutschschweizer Gemeinde für die ortsansässigen Ausländerinnen und Ausländer das Stimm- und Wahlrecht auf kommunaler Ebene ein. Möglich wurde dies mit der Totalrevision der Ausserrhoder Kantonsverfassung im Jahr 1996. 

In der Gemeinde wohnhafte ausländische Staatsangehörige erhalten das kommunale Stimm- und Wahlrecht, sofern sie seit 10 Jahren in der Schweiz und davon seit 5 Jahren im Kanton wohnen und dem Gemeinderat Wald AR ein entsprechendes Begehren stellen.