Abstimmungen und Wahlen

Urnengang

Im Archiv finden Sie alle vergangenen Abstimmungen.

 



Urnenstandort

Gemeindekanzlei, Dorf 37, 9044 Wald AR

Urnen Öffnungszeiten

Mittwoch, Donnerstag und Freitag während den ordentlichen Bürozeiten
Samstag, 08.30 bis 10.00 Uhr
Sonntag, 09.00 bis 11.00 Uhr 

Hinweis

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ar.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Bedingungen / Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben, können Sie ein Duplikat des Stimmausweises bei der Gemeinde verlangen. Das Duplikat können Sie beim Stimmregister persönlich abholen. Dabei ist der Schriftenempfangsschein oder ein Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitzubringen.

Brieflich abstimmen

Jede stimmberechtigte Person kann ihre Stimme anstatt persönlich an der Urne auch brieflich abgeben. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Abstimmungsmaterials zulässig.
Wer brieflich stimmen will, legt die Stimmzettel in das dafür bestimmte Stimmkuvert und legt dieses zusammen mit der Stimmausweiskarte in den Umschlag "Stimm- und Wahlunterlagen", der verschlossen zurückzusenden ist. Der Umschlag kann portofrei der Post übergeben oder in den Briefkasten der Gemeindekanzlei eingeworfen werden. Die Diskretion bleibt absolut gewahrt. Für Auslandschweizer gelten besondere Bestimmungen. Die briefliche Stimmabgabe muss bis spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urne bei der Gemeinde eintreffen.

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