Urnenstandort | Gemeindekanzlei, Dorf 37, 9044 Wald AR | |
Urnen Öffnungszeiten | Mittwoch, Donnerstag und Freitag während den ordentlichen Bürozeiten | |
Hinweis | Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. | |
Bedingungen / Voraussetzungen | Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben, können Sie ein Duplikat des Stimmausweises bei der Gemeinde verlangen. Das Duplikat können Sie beim Stimmregister persönlich abholen. Dabei ist der Schriftenempfangsschein oder ein Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitzubringen. | |
Brieflich abstimmen | Jede stimmberechtigte Person kann ihre Stimme anstatt persönlich an der Urne auch brieflich abgeben. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Abstimmungsmaterials zulässig. | |
Kontakt |