Die Arbeitsgruppe Windenergie setzte sich über Wochen mit dem Thema, Windenergie auseinander. So auch mit der Vernehmlassung: Kantonaler Richtplan, Überarbeitung Kapitel E.2 die die Festlegung von Eignungsgebieten Windenergie enthält. Der Gemeinderat hat die vorliegende Vernehmlassungs-Antwort genehmigt. Auszugsweise ist diese nachstehend abgedruckt, wer die ganze Stellungnahme einsehen möchte, diese ist auf der Kanzlei aufgelegt. Eingabefirst ist der 26. April 2024
Der Gemeinderat Wald AR kommt zum Schluss, dass die Gewinnung von Energie mit Hilfe von Grosswindkraftanlagen im Ausserrhodischen abzulehnen ist. Der Schutz unserer einzigartigen Landschaft mit den typischen Streusiedlungen ist zu wahren. Der Wald als Rückzugsort für Tiere und Träger einer einzigartigen Pflanzenwelt kann nicht durch Windparklayouts gestört werden. Unsere Quellgebiete sind von unschätzbarem Wert und verkraften gerade in Zeiten des Klimawandels keine massiven Eingriffe wie dies Grosswindkraftanlagen darstellen. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden mit seiner Ausrichtung als bevorzugter Wohnkanton und einem sanften Tourismus mit Standortvorteil kann seine Landschaft nicht durch ortsfremde Objekte wie Windkraftanlagen stören (siehe Regierungsprogramm 2000-2024 bzw. 2024-2027).
Diese vier Hauptgründe veranlassen uns, die vorliegende Festsetzung von Windenergiegebieten im Richtplan grundsätzlich abzulehnen (Richtplananpassung / 3.2 Planungsgrundsatz Windenergie). Die Eingriffe in die Landschaft und die Natur sind in keinem Verhältnis mit dem zu erwartenden Nutzen. Wir erwarten, dass die Regierung, wie im «Merkblatt Windenergie des Bundes» ausdrücklich vorgesehen hat, zu begründen, weshalb unser Kanton anderen Formen erneuerbarer Energie nicht mehr Gewicht geben will.
Resumee
Der Gemeinderat Wald AR ist sich bewusst, dass es Lösungen für die Erfüllung des Energiegesetzes braucht. Hierbei soll auf Windenergie verzichtet werden. Vielmehr muss auf Solarenergie und die Förderung insbesondere alternativer Windenergiegewinnung sowie der Speicherung dieser Energie, gesetzt werden.
Der Gemeinderat von Wald AR beurteilt die Vorgaben von Seiten des Bundes pro Kanton mit Leistungsvorgaben für die Windkraftenergie als problematisch. So würden Appenzell Innerrhoden mit der Realisierung vom Gebiet Honegg-Oberfeld AI mit 2 Windkraftanlagen und Appenzell Ausserrhoden ebenfalls im Gebiet Honegg mit 4 Windkraftanlagen ihre Vorgabe übertreffen (geplantes Produktionspotential beider Standorte: ca. 46 GWh/a) und somit für die Region Vorderland bereits das minimale Soll beider Kantone von 40 GWh/a erfüllen, leider jedoch an der Kantonsgrenze.
Die Windenergie-Gebiete im Kanton AR lassen kaum Spielraum für eine Gestaltung im Sinne einer Anpassung an die Landschaft oder Platzierungen ausserhalb des Waldes. Dies ist einzig im grössten Gebiet Suruggen und auch da nur eingeschränkt vorstellbar, hier sind jedoch auch die grössten Konflikte bezüglich Schutzinteressen beheimatet.
Die beiden Gebiete Waldegg und Honegg AI, wobei letzteres im Ausserrhodischen nicht den effektiven Flurnamen entspricht und als Abgrenzung zum festgesetzten Gebiet Honegg-Oberfeld AI sicherlich eine eigene Bezeichnung bräuchte, schneiden durch ihre Angrenzung an die Gebiete in den Nachbarkantonen in der Interessensabwägung besser ab. Dies ist insoweit störend, da der Richtplan SG noch nicht rechtskräftig ist und das Gebiet Honegg-Oberfeld AI nach anderen Kriterien festgesetzt wurde und eine Realisierung des kantonalen Sondernutzungsplans ebenfalls nicht rechtskräftig erfolgte. Wie mit diesen beiden Gebieten bei abschlägigen Entscheiden in den Nachbarkantonen im Richtplan AR umgegangen wird, ist nicht klar beschrieben.
Das Gebiet Honegg-Suruggen ist eines der ursprünglichen Gebiete im Ausserrhodischen, abseits des Alpsteins, welcher unter erhöhtem touristischem Druck steht. Die Vielfalt von Flora und Fauna ist durch Landschaftsschutzgebiete, angrenzende, kantonale Naturschutzgebiete für Amphibien und mehrere Moor- und Feuchtwiesen von einer beeindruckenden Diversität. Diese Wildheit durch den Eingriff durch hochtechnische Bauten mit Lärm- und Lichtemissionen zu zerstören ist unverhältnismässig. Biodiversität erhält keine Subventionen und leider hat das Parlament keinen Biodiversitäts-Express auf den Weg geschickt.
Grundsätzlich kann der Gemeinderat nicht nachvollziehen, aus welchen Gründen die Regierung 6 Windenergiegebiete, auch von kleiner Fläche, im Richtplan vorschlägt. Die Kapazitäten liegen weit über den Vorgaben des Bundes. Dies ist stossend und verleitet zur Interpretation, dass Gebiete projektiv «als Reserve» ausgeschieden werden, da sich auf Stufe der Sondernutzungspläne gewisse Gebiete als ungeeignet erweisen könnten. Es ist anzunehmen, dass die Investoren auf Basis wirtschaftlicher Kriterien festlegen werden, welche Gebiete sich eignen und wo Windkraftanlagen erstellt werden und der Kanton lediglich den Rahmen dafür festlegt. Diese Projekte werden in den Spannungsfeldern stehen bezüglich:
- dem Nichteinhalten der Lärmschutzvorschriften gegenüber den Streusiedlungen,
- zu wenig Fläche für alternative Standorte im Sinne des Landschaftsschutzes,
- betroffenen Aussichtspunkten und ISOS-Objekten,
- zu grossen Rodungsflächen auf Grund von noch unerschlossenem Waldgebiet.
Wir danken der Regierung und dem Amt für Raum und Wald, die Richtplanung für Grosswindkraftanlagen anhand
der Werkzeuge des Bundes auf dem Kantonsgebiet erarbeitet zu haben und diese jetzt der öffentlichen Meinungsbildung vorzulegen.
Welche Möglichkeiten der Anhörung, Mitsprache und Gestaltungsoptionen bleiben Gemeinden so noch? Wie werden insbesondere die Verfahren zur Sondernutzungsplanung bei gemeinde- oder sogar kantonsübergreifenden Gebieten abgehalten? Hier fehlen uns konkrete Vorgehensweisen im momentan vorliegenden Entwurf. Unter Umständen könnte der festgelegte Verfahrensprozess im Zusammenhang von Sondernutzungsplanungen für Deponien als mustergültiges Verfahren akzeptiert werden (Baugesetz AR, Stand 1. Januar 2018). Hier wünschen wir uns als Gemeinde mit drei von sechs Windenergiegebieten auf oder unmittelbar an unserem Gemeindegebiet präzise Aussagen im Richtplan.
Der Gemeinderat Wald AR wünscht sich eine faktenbasierte, den Qualitäten des Kantons gerechte, verantwortungsbewusste Diskussion in Bezug auf die Bereitstellung von erneuerbaren Energien, ist jedoch mit den vorliegenden Richtplananpassungen nicht einverstanden. Unser Fazit im Namen der Bevölkerung von Wald und dem Gemeinderat als strategisches Organ der Gemeinde ist wie folgt:
FAZIT
Das Appenzellerland ist grundsätzlich NICHT für Windkraftanlagen geeignet. Es ist auf eine Anpassung des Richtplans mit Ausscheidung von Windenergie-Eignungsgebieten zu verzichten.
Die Regierung wird beauftragt, das kantonale Energie-Gesetz durch andere alternative Energiequellen zu erfüllen. Dies muss gegenüber dem Bund plausibel vertreten und durchgesetzt werden.